Ferienhaus "Zur schönen Aussicht"

Königstein Sächsische Schweiz

Buchungsbedingungen

Buchungsbedingungen gemäß „DEHOGA“ Deutscher Hotel- und Gaststättenverband: 

Nach der Buchung erlauben wir uns, eine Anzahlung in Höhe von 25% des Gesamtpreises zu erheben. Diese ist innerhalb einer Woche nach der Buchung auf unser Bankkonto zu zahlen. Ausnahme von der Anzahlungsregel sind für Buchungen für das folgende Jahr nach der Buchung, hier ist die Anzahlung in Höhe von 25% im Januar des folgenden Jahres fällig, eine Anforderung wird separat an den Gast gesendet.

Stornierungen sind nur in schriftlicher Form gültig (Email, Brief, Fax). Bei Stornierungen oder Änderungen der Buchung (Anreise oder früherer Abreise) werden folgende Stornosätze vom gebuchten Gesamtpreis verrechnet (gemäß Dehoga Empfehlung):

  • bis einschließlich 14 Tage vor Anreise 90 %
  • ab 15 Tage und bis einschließlich 8 Wochen vor Anreisetag 50 %
  • über 8 Wochen kostenfrei

Zeiten für An- und Abreise, sofern nicht anders vereinbart: Anreise: 14.00- 19.00 Uhr, Abreise: bitte bis 10.00 Uhr.

Wir empfehlen grundsätzlich eine Reiserücktrittsversicherung für das Buchen einer Ferienwohnung. Bitte beachten Sie unbedingt die Hinweise zu den Haftungsregelungen für Ferienwohnungen. Wir raten Ihnen zum Abschluss einer Mieterhaftpflichtversicherung mit Versicherungsschutz für Ferienhäuser.

Des weiteren finden Sie hier die Satzung der Stadt Königstein zur Erhebung der Tourismusabgabe.

Haftungsregeln

Wer in einem gemieteten Ferienobjekt einen Schaden anrichtet, der muss dafür aufkommen, es sei denn, dass der Schaden auf normalem Verschleiß beruht. Eine Privat- Haftpflichtversicherung kann finanzielle Desaster vermeiden. Es sind aber einige Hürden zu nehmen, deshalb sollten Sie einen Blick ins Kleingedruckte Ihres Vertrages wagen.

Erste Hürde: Generell sind Schäden an gemieteten Sachen oft von der Regulierung ausgeschlossen. Das würde auch das gemietete Ferienhaus betreffen. "Mietsachschäden" müssen ausdrücklich als versichert bezeichnet sein.

Zweite Hürde: Sind "Mietsachschäden" abgedeckt, so wären Schäden an der heimischen Mietwohnung überhaupt kein Problem. Aber sind gemietete Ferienwohnungen oder -häuser ebenfalls erwähnt? Oder findet sich vielleicht ein Ausschluss? Das kann bei jedem Versicherer unterschiedlich geregelt sein. Außerdem kann es Beschränkungen für "mobiles Inventar" geben, etwa für den Toaster oder den Fernseher.

Ganz sicher gehen Sie, indem Sie eine schriftliche Anfrage an Ihren Versicherer stellen und um Bestätigung des Versicherungsschutzes bitten. Sollte der Vertrag das nicht hergeben, lässt sich in der Regel mit einem kleinen Prämienzuschlag der gewünschte Versicherungsschutz herstellen.

Bitte beachten Sie, dass Sie für selbstverursachte Schäden aufkommen müssen, unabhängig vom Vorhandensein einer Haftpflichtversicherung.


+4935021/160005

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